Evidenzstelle
Die Evidenzstelle hat alle Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts in übersichtlicher Art und Weise zu dokumentieren.
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (ausgenommen jene rein verfahrensrechtlicher Natur) sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem (RIS) zu veröffentlichen.
Die Evidenzstelle wird von einem Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts, das vom Präsidenten nach Anhörung des Personalsenats bestellt wird, geleitet. Die:der Leiter:in der Evidenzstelle hat dem Präsidenten über Erkenntnisse und Beschlüsse, die von der bisherigen Rechtsprechung abweichen, zu berichten.

Richterin Mag.ᵃ Daniela HUBER-HENSELER
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Richter Mag. Gerold PAWELKA-SCHMIDT
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