Controllingstelle
Die Controllingstelle ist – neben dem Controllingausschuss – zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen, sparsamen und effizienten Besorgung der Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts berufen.
Die Controllingstelle unterstützt unter Verantwortung des Präsidenten die Organe des Bundesverwaltungsgerichts bei voller Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bei ihren Entscheidungen, in dem sie die Auslastung und Effizienz, das Erscheinungsbild und die Funktionstüchtigkeit des inneren Betriebs des Bundesverwaltungsgerichts sowie dessen aufbau- und ablauforganisatorischen Gegebenheiten in Form eines begleitenden Controlling untersucht, Abweichungen vom Sollstand feststellt und ihre Ursachen analysiert.
Die Controllingstelle wird von einem Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts, das vom Präsidenten nach Anhörung des Personalsenates bestellt wird, geleitet.

Richter Mag. Volker NOWAK

Richterin Dr.ⁱⁿ Yoko KUROKI-HASENÖHRL