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Gerichtsinternes Projekt READY 4 GEAS

Am 4.11.2024 startete das BVwG-interne Projekt rund um die GEAS-Reform.

Die in diesem Jahr von den EU-Mitgliedstaaten beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sieht weitreichende Änderungen vor, welche auch die Arbeit des BVwG im Bereich des Asyl-und Fremdenrechts betreffen werden. Um diesen aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, hat der Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc ein BVwG-internes Projekt in Auftrag gegeben, welches sich bis zum Inkrafttreten der Neuerungen Mitte 2026 mit den neuen Rechtstexten sowie den aktuellen nationalen Entwicklungen beschäftigen wird. Ein Ziel des Projekts ist die Erstellung von Dokumenten mit den für das BVwG aus den zehn Rechtsakten des EU-Asyl- und Migrationspaktes resultierenden relevanten Neuerungen und Änderungen, um einen frühzeitigen Wissenstransfer für die Richter:innen und Mitarbeiter:innen des BVwG zu gewährleisten.

Für Rückfragen zum Projekt kontaktieren Sie uns unter: steuerungsgruppe.r4g@bvwg.gv.at.

Broschüre Projekt READY 4 GEAS

 

 

Das Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht - ein Leitfaden

Der Leitfaden „Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht“ ist neben einem umfangreichen Weiterbildungsangebot und der Etablierung einer Ansprechrichterin für Fragen des Kindeswohls ein Kernstück der Umsetzung der Empfehlungen der Kindeswohlkommission am Bundesverwaltungsgericht. Der Leitfaden ist das Ergebnis einer intensiven und umfassenden Auseinandersetzung mit dem Thema „Kindeswohl“, erstellt von Richterinnen und Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes unter Berücksichtigung des Inputs externer Expertinnen und Experten.

Als Arbeitsbehelf stellt er die wesentlichen Kriterien der Kindeswohlprüfung anhand der aktuellen Judikatur dar. Neben den wichtigsten Rechtsgrundlagen und verfahrensrechtlichen Anforderungen beinhaltet der Leitfaden insbesondere zentrale Begriffsinhalte, gegliedert nach den in der Praxis maßgeblichen Verfahrensarten. Die unabhängige richterliche Entscheidungsfindung bleibt unberührt. Der Leitfaden erleichtert aber die richterliche Arbeit und soll zur Transparenz und Einheitlichkeit in der Rechtsprechung beitragen. In erster Linie ist der Leitfaden ein Behelf von Richterinnen und Richtern für Richter:innen und stärkt insofern die unabhängige Justiz.

Es handelt sich um ein „lebendes“ Dokument, das heißt, die Fortentwicklung der Rechtsprechung kann und wird Anpassungen erforderlich machen.

Das Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht – ein Leitfaden