Vorabentscheidungsanträge an den EuGH

Das Bundesverwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg um eine Vorabentscheidung, wenn sich während eines Verfahrens Fragen der Auslegung oder der Gültigkeit von EU-Recht stellen. Hier können die Vorabentscheidungsanträge (beginnend mit September 2024) eingesehen werden.