Rechtshörer:innenschaft

Richterin und Mitarbeiterin im Gespräch
Foto: BVwG

Am Bundesverwaltungsgericht wird Personen, die ein Studium des österreichischen Rechts an einer Universität belegen oder an einer ausländischen Hochschule ein rechtswissenschaftliches Studium absolvieren – bei vorhandenen personellen Kapazitäten – die Möglichkeit gegeben, als Rechtshörer:in den Geschäftsbetrieb und die Aktenbearbeitung bei Gericht kennenzulernen.

Die Rechtshörer:innenschaft soll zwei bis acht Wochen dauern, wobei die Dauer flexibel vereinbart werden kann. Es wird dadurch weder ein Ausbildungs- noch ein Dienstverhältnis zur Republik Österreich begründet und besteht auch keine Sozialversicherungspflicht. Der:die Rechtshörer:in kann die Tätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung beenden.

Bei Interesse an einer Rechtshörer:innenschaft schicken Sie bitte Ihren Lebenslauf sowie eine Studienbestätigung an personal@bvwg.gv.at und geben dazu an, in welchem Zeitraum Sie die Rechtshörer:innenschaft absolvieren wollen.