Gerichtspraxis

Die Gerichtspraxis dient dazu, jenen Personen, die ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben, die Möglichkeit zu geben, ihre Rechtskenntnisse durch eine Tätigkeit bei den Gerichten zu vertiefen.
Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten können nach einer fünfmonatigen Ausbildung bei einem Bezirks- und Landesgericht (bzw. bei einer Staatsanwaltschaft) gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 Rechtspraktikantengesetz (RPG) (auch) am Bundesverwaltungsgericht ausgebildet werden.
Die Ausbildung am Bundesverwaltungsgericht erfolgt für zwei Monate und wird Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten ermöglicht, die den richterlichen Vorbereitungsdienst nicht anstreben.
Bis Ende Februar 2025 wurden am Sitz in Wien bereits 40 Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten ausgebildet, wobei derzeit alle zwei Monate eine Zuteilung von regelmäßig sieben Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten seitens des OLG Wien erfolgt.
Voraussetzungen
Die Zulassung zur Gerichtspraxis setzt einen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss voraus.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Zulassung. Allerdings muss die deutsche Sprache soweit beherrscht werden, dass einer mündlichen Verhandlung gefolgt werden kann.
Anmeldung und Zuweisung
Der Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis ist an die Präsidentin bzw. den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichtes zu richten. Auf dem Gesuch um Zulassung ist als Zuteilungswunsch das Bundesverwaltungsgericht anzugeben.
Genaue Informationen sind dem Informationsangebot des jeweiligen Oberlandesgerichtes zu entnehmen:
- Oberlandesgericht Graz (zuständig für Kärnten und Steiermark)
- Oberlandesgericht Innsbruck (zuständig für Tirol und Vorarlberg)
- Oberlandesgericht Linz (zuständig für Oberösterreich und Salzburg)
- Oberlandesgericht Wien (zuständig für Burgenland, Niederösterreich und Wien)
Die Zuweisung der Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten erfolgt ebenfalls durch das zuständige Oberlandesgericht.
Aufgaben am Bundesverwaltungsgericht
Im Rahmen der Ausbildung wird den Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten durch die Möglichkeit der Mithilfe bei der Bearbeitung von beim Bundesverwaltungsgericht regelmäßig anfallenden Angelegenheiten ein möglichst umfassender Einblick in die richterliche Tätigkeit vermittelt.
Zu den Aufgaben während der Gerichtspraxis können unter anderem die Konzeption von Entscheidungsentwürfen, das Aufbereiten von Akten sowie die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen zählen.
Um die bestmögliche Ausbildung der Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten zu gewährleisten, wird ein Einblick in die verschiedenen Bereiche des öffentlichen Rechts geboten. Die zugeteilten Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten werden am Sitz in Wien auf sämtliche Kammern aufgeteilt und in den unterschiedlichsten Materien, wie etwa Asyl- und Fremdenrecht, Datenschutz oder UVP eingesetzt.
Insbesondere dadurch konnte bei vielen das Interesse an einer Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht geweckt werden. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, unmittelbar im Anschluss an die Gerichtspraxis eine Tätigkeit als Verwaltungspraktikant:in am Bundesverwaltungsgericht aufzunehmen.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zur Gerichtspraxis sind im Rechtspraktikantengesetz (RPG) geregelt.
Weiterführende Informationen
Weitergehende Informationen zur Gerichtspraxis finden sich insbesondere unter:
www.justiz.gv.at/karriere-in-der-justiz/ausbildungen/rechtspraktikant-in-gerichtspraxis.bc3.de.html
Wie es als Rechtspraktikant:in am Bundesverwaltungericht war? Aus Interviews mit ehemaligen Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten ...
Interview 1
Ich wurde sehr freundlich empfangen und habe mich zunächst mit meiner Umgebung und meinen Kolleginnen bzw. Kollegen vertraut gemacht. Anschließend hatte ich Zeit, mich in die relevanten Materien einzulesen, bevor es rasch mit dem ersten Erkenntnisentwurf losging.
Die Zusammenarbeit war von Anfang an sehr auf Augenhöhe. Alle relevanten Themen wurden eingangs erläutert, was die Einarbeitung in bislang eher fremde Rechtsgebiete wesentlich erleichtert hat. Arbeitsergebnisse und Entwürfe wurden regelmäßig und konstruktiv besprochen. Es fand ein kontinuierlicher Austausch über Rechercheergebnisse statt.
Ich war vorwiegend im UVP sowie Asylrecht (Kammer W) tätig und durfte mich an Erkenntnisentwürfen im Asylrecht versuchen sowie UVP-Verhandlungen vorbereiten. Diese Vorbereitung beinhaltete umfassende Recherchen zu den einzelnen Rechtsproblemen sowie die Erstellung eines Beschwerdespiegels und dem Verfassen einer vorläufigen rechtlichen Beurteilung.
Besonders beeindruckend war der überaus freundliche und kollegiale Umgang an einem so großen Gericht. Die Richter:innen begegneten den Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten stets offen und interessiert, was den fachlichen Austausch besonders wertvoll machte. Ebenso positiv fiel die äußerst unterstützende Betreuung durch die Personalabteilung auf. Auch der regelmäßige Austausch unter den juristischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, etwa im Rahmen des UVP Jour Fixe, hat mir sehr geholfen, mich in die Materie einzuarbeiten.
Darüber hinaus ist das BVwG technisch und infrastrukturell modern ausgestattet. Dies erleichtert die tägliche Arbeit erheblich und sorgt für ein effizientes und zeitgemäßes Arbeitsumfeld.
Eine Zuteilung am BVwG stellt eine wertvolle Ergänzung zur Gerichtspraxis dar und rundet die Erfahrungen, die man an den ordentlichen Gerichten sammelt, hervorragend ab. Besonders für Juristinnen bzw. Juristen mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht bzw. Interessierte am öffentlichen Recht bietet das die Möglichkeit, wertvolle Einblicke in spezifische Verwaltungsrechtsmaterien zu gewinnen, die einem sonst oft verwehrt bleiben.
Ich verbleibe als Verwaltungspraktikantin noch am BVwG, da es sich bei mir sehr gut ergeben hat und ich direkt an meine neu gewonnenen Erfahrungen anknüpfen kann.
Interview 2
Mein erster Tag am BVwG diente vor allem dazu, einen Überblick zu gewinnen und sich im neuen Umfeld zu orientieren.
Zunächst erhielt ich eine kurze Einführung in die Tätigkeitsbereiche des BVwG. Anschließend wurde mir mitgeteilt in welcher Kammer und welcher Richterin ich zugeteilt worden bin. Nachdem die administrativen Angelegenheiten, wie Einweisung in die IT-Systeme und Vergabe von Zugangsdaten und Erklärung der internen Kommunikationswege und Abläufe geklärt waren, folgte die Begrüßung durch die Ausbildungsrichterin.
Nach dem Erstgespräch mit meiner Richterin, durfte ich diese sogleich in eine Verhandlung begleiten und mir wurde ein erster einfacher Fall zur Bearbeitung zugeteilt.
Die Zusammenarbeit mit meiner Ausbildungsrichterin war insgesamt sehr positiv und lehrreich. Ich erhielt fundierte Einblicke in komplexe Rechtsmaterien. Die mir übertragenen Aufgaben waren herausfordernd und spannend. Ein regelmäßiger Austausch und offene Feedbackgespräche waren besonders hilfreich für meine Ausbildung.
Ich habe meine Gerichtspraxis am Bundesverwaltungsgericht als Rechtspraktikantin der Kammer W absolviert. Dabei hatte ich die Gelegenheit, wertvolle Erfahrungen in sehr unterschiedlichen Rechtsbereichen zu sammeln. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Medienrecht, da meine Ausbildungsrichterin Teil der Zuweisungsgruppe MED war. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Asyl- und Fremdenrecht. Zusätzlich hatte ich die Gelegenheit an UVP-Verhandlungen teilzunehmen.
Meine Aufgaben waren die Erstellung von Entscheidungsentwürfen, die Vorbereitung von Verhandlungen und auch die Ausarbeitung von Beschlüssen. Diese Tätigkeit ermöglichte mir einen tiefen Einblick in die Arbeitsweise eines Verwaltungsgerichts und die praktische Anwendung von Verwaltungsverfahrensrecht. Besonders wertvoll war die Möglichkeit an der Entscheidungsfindung in komplexen Verwaltungsrechtsfällen mitzuwirken.
Der größte Unterschied für mich war, dass sich – abgesehen von den Rechtsmaterien – die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in ihrer Durchführung und Struktur von jenen der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterscheiden.
Die vom BVwG behandelten Rechtsbereiche sind oft äußerst komplex und fachspezifisch. Aufgrund der vorgenannten Faktoren sind die zu bearbeitenden Akten häufig sehr umfangreich.
Von Beginn an habe ich mich in meiner Gerichtsabteilung, sowie auch in der Kammer W gut integriert gefühlt. Es wurde großer Wert daraufgelegt, mir abwechslungsreiche Aufgaben zu unterschiedlichen Themen und Materien zu übertragen. Ich hatte unter anderem auch die Gelegenheit an interessanten Verhandlungen von anderen Gerichtsabteilungen teilzunehmen. Die Zusammenarbeit mit einem engagierten Team von Juristinnen und Juristen sowie Verwaltungsangestellten hat bei mir eine positive Erinnerung hinterlassen.
Zusammengefasst hatte ich das Gefühl, dass sehr darauf geachtet wurde, mir in einer relativ kurzen Zeit einen umfassenden Einblick in die gerichtliche Tätigkeit zu ermöglichen und mir so viel Wissen wie möglich zu vermitteln.
Ja, auf jeden Fall. Ich finde es sehr gut, dass es seit März 2023 die Möglichkeit gibt, die letzte Zuteilung der Gerichtspraxis am Bundesverwaltungsgericht zu absolvieren.
Die Gerichtspraxis am BVwG ist eine sehr gute Chance, ein tieferes Verständnis für Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gewinnen.
Die Absolvierung eines Teils der Gerichtspraxis am Bundesverwaltungsgericht kann somit eine ausgezeichnete Grundlage für eine Karriere im öffentlichen Recht oder in der Verwaltung bieten. Das BVwG ist für eine breite Palette von Rechtsgebieten zuständig, diese Vielfalt ermöglicht es Rechtspraktikantinnen bzw. -praktikanten, Einblicke in verschiedene Rechtsbereiche zu gewinnen und ihr Fachwissen zu erweitern.
Interview 3
Vorauszuschicken ist, dass ich (gemeinsam mit einer weiteren Rechtspraktikantin) der erste Rechtspraktikant am BVwG war, nachdem die Möglichkeit zur Zuteilung im Rahmen der Gerichtspraxis geschaffen wurde. Diese Zuteilung war so überraschend, dass seitens des Bezirksgerichts, an welchem ich zu diesem Zeitpunkt tätig war, nachgefragt wurde, ob es sich nicht um einen Fehler handelte.
Der erste Tag lief im Wesentlichen wie jener von Rechtspraktikanteninnen bwz. -praktikanten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab. Nach der Abholung aus der Personalabteilung durch die Kammerassistenz und einer Vielzahl an Unterschriftsleistungen, wurde ich in meine zugeteilte Kammer geführt. Der Tag begann mit einer umfassenden Begrüßungsmappe mit allen Informationen zum BVwG (Kammern, Geschäftsverteilung, Schwerpunkte des BVWG, etc..), der Verwaltungsgerichtsbarkeit allgemein (Darstellung der hauptsächlich zu behandelnden Beschwerdetypen) und mehreren Listen mit Kontaktdaten aller Personen im Haus. Nach einer kurzen Durcharbeitung dieser Unterlagen wurde ich vom Kammervorsitzenden auf ein Begrüßungsgespräch eingeladen, welches ich in bester Erinnerung habe. Es fand ein Austausch über meine Erwartungen, das BVwG, meinen geplanten Werdegang sowie seine Person statt. In weiterer Folge lernte ich meinen Ausbildungsrichter kennen, welcher mich nach einem weiteren Einführungsgespräch sofort mit dem ersten Akt versorgte und dem Start der Arbeitsaufträge nichts mehr im Wege stand.
Die Zusammenarbeit gestaltete sich hervorragend, da ich sofort in den normalen Arbeitsalltag miteinbezogen wurde. Dementsprechend erhielt ich nach einer kurzen Einführung in die von meinem Richter zu behandelten Rechtsgebiete sofort die ersten Akten um Verfahrensgänge zu verfassen und eine rechtliche Einschätzung des Sachverhalts zu treffen. Meine rechtliche Einschätzung durfte ich meinem Ausbildungsrichter in regelmäßigen Abständen präsentieren und erhielt im Anschluss das „Okay“ für einen Entscheidungsentwurf.
Eine Besonderheit des BVwG ist auch die umfassende Veröffentlichung aller ergangenen Entscheidungen im RIS sowie die außergewöhnliche Arbeit der Evidenz (Entscheidungssammlung und Aufbereitung). Es können ähnlich gelagerte und bereits entschiedene Fälle gesucht und die dazu von Richterinnen bzw. Richtern ausgeführte rechtliche Beurteilung analysiert und verstanden werden. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität von Entscheidungsentwürfen aus, sondern bedeutet für Rechtspraktikantinnen bzw. -praktikanten auch einen erheblichen Lerneffekt. Zudem stand mein Ausbildungsrichter jederzeit für Fragen zur Verfügung und nahm sich Zeit, diese mit mir in seinem Büro zu besprechen.
Meine Aufgaben entsprachen im Wesentlichen einem Ausschnitt der Tätigkeiten eines juristischen Mitarbeiters, mit einer reduzierten Anzahl an zu erledigenden Akten. Dieses mir zuvor völlig unbekannte Berufsbild für den Einstieg in der Verwaltungsgerichtsbarkeit befasst sich im Wesentlichen mit dem Entwerfen von Entscheidungen für die Richter:innen des BVwG, juristischen Recherchen mit einer anschließenden Erörterung von schwierigen Rechtsfragen sowie der Unterstützung der Richter:innen beginnend bei der Aufbereitung des Sachverhalts bis zur Vorbereitung einer mündlichen Verhandlung. Meine Tätigkeit als Rechtspraktikant fokussierte sich hier ganz auf den Aspekt der Erstellung von Entscheidungsentwürfen. Besonders hilfreich waren in diesem Zusammenhang die Erklärungen betreffend den Aufbau von Erkenntnissen und dem Vorgehen bei der Sichtung eines Gerichtsakts. Ich wurde der Kammer P (persönliche Rechte) zugeteilt und unterstützte meinen Ausbildungsrichter auf dem Rechtsgebiet des Datenschutzes. Da ich ausschließlich im Datenschutzrecht tätig war, konnte ich in diesem Bereich ein umfassendes Wissen ansammeln und wurde auch mit einer Reihe an Problemen des Verwaltungsverfahrens und den damit einhergehenden rechtlichen Garantien konfrontiert (siehe AVG, VwGVG, B-VG).
Es kommt im Rahmen eines Verwaltungsverfahren nicht ausschließlich auf eine ausgezeichnete Kenntnis des materiellen Rechts in einem bestimmten Rechtsgebiets an, sondern kann ein Bescheid womöglich bereits aufgrund von schwerwiegenden Verfahrensfehlern zu beheben sein oder muss vor dem inhaltlichen Einstieg in eine Sache die eingebrachte Beschwerde in einen der drei grundsätzlichen Beschwerdetypen (Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde) umgedeutet bzw. zur Verbesserung zurückgestellt werden.
Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit, sich über das Berufsbild einer juristischen Mitarbeiterin bzw. eines juristischen Mitarbeiters zu informieren und die Tätigkeit unmittelbar kennenzulernen. Auf Vorschlag meines Ausbildungsrichters, welcher mit meiner Arbeit sehr zufrieden war, nahm ich dies als Gelegenheit direkt in die juristische Arbeitswelt einzusteigen und arbeite seit über einem Jahr (zuerst als Verwaltungspraktikant) und mittlerweile als juristischer Mitarbeiter von drei Richterinnen bzw. Richtern am BVwG.
Ganz besonders aufgefallen ist mir am BVwG, dass ein sehr gutes Verhältnis aller Bediensteten untereinander besteht, da ich als Rechtspraktikant auch von juristischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besucht wurde, welche für allerhand Fragen offenstanden und mich zu ihren Mittagspausen einluden. Darüber hinaus kann nur von einer außergewöhnlichen fachlichen Expertise aller Bediensteten sowie jener der Richter:innen gesprochen werden, welche diese auch mit mir teilten.
Ohne Zweifel würde ich die Absolvierung einer Zuteilung der Gerichtspraxis am BVwG empfehlen. Da ich in meiner Studienzeit am Juridicum dem zweiten Studienabschnitt (Zivilrecht) nicht besonders viel abgewinnen konnte, war ich über eine Zuteilung im öffentlichen Recht äußerst erfreut.