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Rechtsschutz gegen Entscheidungen oder die Säumnis des Bundesverwaltungsgerichts
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts können durch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und durch ordentliche oder außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden.
Entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden oder verfahrensleitende Anträge nicht innerhalb von sechs Monaten ab Einlangen, besteht ein Säumnisschutz in Form eines Fristsetzungsantrages an den Verwaltungsgerichtshof. Bundes- und Landesgesetze können längere oder kürzere Entscheidungsfristen für das Bundesverwaltungsgericht vorsehen.