Das Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht überprüft grundsätzlich alle Entscheidungen der Administrativbehörden auf Bundesebene (mit Ausnahme jener Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichts fallen). Seit Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. Jänner 2014 wurden insgesamt rund 248.800 Beschwerdeverfahren in den Bereichen

  • Fremdenwesen und Asyl
  • Soziales
  • Persönliche Rechte und Bildung sowie
  • Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt

anhängig. Beinahe 95 Prozent davon (rund 235.150 Verfahren) sind bereits abgeschlossen (Stand: 1. Februar 2024).

Das Organisationsgesetz des Bundesverwaltungsgerichts orientiert sich an den Bestimmungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes; das Bundesverwaltungsgericht hat zudem den traditionellen Gerichtsbetrieb mit modernem Ablauf des Asylgerichtshofs übernommen:

Im Rahmen der Justizverwaltung werden der Präsident und in seiner Vertretung der Vizepräsident unter anderem von den Kammervorsitzenden, einer Controllingstelle, einer Evidenzstelle, einer Geschäftsstelle und einem Präsidialbüro (Abteilung Infrastruktur, Stabsabteilung sowie Geschäftsbereich Personal) unterstützt. Darüber hinaus wirken beauftragte Richterinnen und Richter sowie mit Richterinnen und Richtern besetzte und von diesen zu wählende Ausschüsse und Senate (Controllingausschuss, Geschäftsverteilungsausschuss, Personalsenat, Disziplinarsenat und Dienstsenat) an der richterlichen Justizverwaltung mit.