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Inhalt
Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht ist als Beschwerdeinstanz in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Finanzrechts (zuständig ist das Bundesfinanzgericht)
- gegen Bescheide einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit,
- gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit und
- wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde
eingerichtet.
Konkret fallen folgende Fachbereiche in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts: