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Entstehung des Bundesverwaltungsgerichts
Aufgrund der im Mai 2012 im Nationalrat einstimmig beschlossenen Novelle zur Verwaltungsgerichtsbarkeit (BGBl. I Nr. 51/2012) nahmen am 1. Jänner 2014 elf Verwaltungsgerichte (Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht sowie in jedem Bundesland ein Verwaltungsgericht) ihre gerichtliche Arbeit auf. Österreich folgt damit bereits bestehenden europäischen Standards und den Erfordernissen der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Mit Einrichtung der Verwaltungsgerichte wurden die jahrzehntelangen (politischen) Bestrebungen einer großangelegten Verwaltungsreform erfolgreich umgesetzt und abgeschlossen.
Unmittelbar nach der parlamentarischen Beschlussfassung der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle im Mai 2012 wurden der damalige Präsident des Asylgerichtshofs, Mag. Harald Perl, gemeinsam mit dem damaligen Vorsitzenden des Bundesvergabeamts, Dr. Michael Sachs, mit der Umsetzung der Reformpläne und dem Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts beauftragt.
Bereits im Jahr 2012 erfolgte auch deren Bestellung als Präsident und Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts.
Der Asylgerichtshof wurde als Modell für die neue Rechtsschutzeinrichtung ausgewählt. Schließlich hatten sich die dortigen gerichtlichen Strukturen im Hinblick auf die Bewältigung der großen Anzahl von Beschwerdeverfahren seit dem 1.7.2008 bewährt.
Der knapp eineinhalb Jahre dauernde Umsetzungsprozess brachte intensive Arbeiten in legistischer, organisatorischer, technischer, personeller sowie infrastruktureller Hinsicht mit sich:
- das Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichts (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz - BVwGG; BGBl. I Nr. 10/2013) und
- das Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG; BGBl. I Nr. 33/2012) wurden verabschiedet,
- mehr als 200 Materiengesetze wurden adaptiert,
- rund 120 Sonderbehörden – darunter etwa das Bundesvergabeamt oder die Datenschutzkommission – wurden aufgelöst und deren Kompetenzen legistisch den Verwaltungsgerichten zugeordnet,
- Standorte für den Sitz des Bundesverwaltungsgerichts in Wien und für die Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz wurden gesucht und entsprechend saniert und
- 80 Richterplanstellen und rund 140 Planstellen nichtrichterlichen Personals gelangten zur Ausschreibung und wurden dementsprechende Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Zur Unterstützung und Begleitung des gesamten Changeprozesses wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts sowie des Bundesvergabeamts zusammensetzten. Auch der Umstand, dass die Umsetzung der gesamten Reformpläne somit gleichsam „aus eigener Kraft“ - und neben der Bewältigung der eigentlichen Aufgaben im Asyl- und Vergabewesen - erfolgte, ist dabei durchaus bemerkenswert.