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Compliance
Eine funktionierende Justiz ist ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaates. Um die in der Justiz gelebten Werte und Ansprüche, die sich an den unterschiedlichsten Stellen finden, in einem Überblick zusammenzufassen, sind Compliance -Leitlinien für die Justiz erstellt worden. Dabei haben Vertreter*innen aller Dienstbehörden sowie die Personalvertretungen mitgewirkt, die Standesvertretungen waren in die Erarbeitung eingebunden.
Die Compliance-Leitlinien enthalten die gemeinsamen Grundwerte aller Justizbediensteten wie etwa Unabhängigkeit der Rechtsprechung, Rechtsstaatlichkeit, Objektivität und Integrität. Sie fassen die wesentlichen Bestimmungen und Vorgaben im Dienst und außer Dienst zusammen, die Besonderheiten aller Bedienstetengruppen sind berücksichtigt. Sie enthalten gewisse Mindeststandards zum Verhalten und zum Umgang, zu denen sich die Bediensteten der Justiz selbst bekennen. Beispiele aus der Judikatur und dem Berufsalltag erläutern die bestehenden Vorgaben.
Die verlinkten Gesetzesstellen können tagesaktuell aufgerufen werden. Eine grafische Darstellung am Ende des Dokuments veranschaulicht das Thema des Verbots der Geschenkannahme. Die Compliance-Leitlinien geben den Bediensteten der Justiz eine Orientierung und Hilfestellung für ihr Handeln im beruflichen Alltag, sie sollen garantieren, dass sich alle Bediensteten entsprechend den gemeinsamen Grundwerten verhalten und diesen entsprechen.