Compliance
Eine funktionierende Justiz ist ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaates. Um die in der Justiz gelebten Werte und Ansprüche, die sich an den unterschiedlichsten Stellen finden, in einem Überblick zusammenzufassen, sind Compliance -Leitlinien für die Justiz erstellt worden. Dabei haben Vertreter:innen aller Dienstbehörden sowie die Personalvertretungen mitgewirkt, die Standesvertretungen waren in die Erarbeitung eingebunden.
Die Compliance-Leitlinien enthalten die gemeinsamen Grundwerte aller Justizbediensteten wie etwa Unabhängigkeit der Rechtsprechung, Rechtsstaatlichkeit, Objektivität und Integrität. Sie fassen die wesentlichen Bestimmungen und Vorgaben im Dienst und außer Dienst zusammen, die Besonderheiten aller Bedienstetengruppen sind berücksichtigt. Sie enthalten gewisse Mindeststandards zum Verhalten und zum Umgang, zu denen sich die Bediensteten der Justiz selbst bekennen. Beispiele aus der Judikatur und dem Berufsalltag erläutern die bestehenden Vorgaben.
Die verlinkten Gesetzesstellen können tagesaktuell aufgerufen werden. Eine grafische Darstellung am Ende des Dokuments veranschaulicht das Thema des Verbots der Geschenkannahme. Die Compliance-Leitlinien geben den Bediensteten der Justiz eine Orientierung und Hilfestellung für ihr Handeln im beruflichen Alltag, sie sollen garantieren, dass sich alle Bediensteten entsprechend den gemeinsamen Grundwerten verhalten und diesen entsprechen.
Compliance-Strategie
Das Bundesverwaltungsgericht setzt ein klares Zeichen gegen Korruption, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz und veröffentlichte im Jänner 2025 die erste Compliance-Strategie. Diese enthält Ausführungen zu Themen wie der Annahme von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Nebenbeschäftigungen und Nebentätigkeiten sowie zu sämtlichen Formen von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz.
Aus dem Vorwort des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
„Integrity is doing the right thing, even when no one is watching.” | „Integrität ist, das Richtige zu tun, auch wenn niemand zusieht.“ (C.S.Lewis)
Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit, Integrität und Objektivität – diese Grundwerte gelten nicht nur für die Justiz, sondern bilden auch das Fundament, das „Skelett“, unseres Rechtsstaats. Gerichte tragen als eine der drei Säulen der Staatsgewalt eine besondere Verantwortung bei der Wahrung dieser Werte, denn sie sind Träger des Vertrauens der Gesellschaft in Gerechtigkeit und Unparteilichkeit.
Diese Verantwortung geht weit über das judizielle Wirken hinaus. Das Verhalten und das Bild, das alle in der Justiz Tätigen intern und extern vermitteln, muss dieser Verantwortung ebenfalls gerecht werden. Jede und jeder Einzelne trägt durch die tägliche Arbeit zur Wahrung dieser Grundwerte bei – insbesondere auch dann „wenn niemand zusieht“. […]
Die vorliegende Compliance-Strategie dient allen am Bundesverwaltungsgericht Tätigen als Grundsatzdokument und Unterstützung die so definierten Werte und Prinzipien zu verinnerlichen und aktiv umzusetzen.