Veranstaltung der Europäischen Rechtsakademie am Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
Von 19. bis 21. Februar 2025 veranstaltete die Europäische Rechtsakademie (ERA) am BVwG einen englischsprachigen Workshop im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfungen. Der Workshop behandelte durch Vorträge, Diskussion und praktische Fallstudien verschiedene EU-Richtlinien und die Judikatur des EuGH im Umweltrecht. Rund 30 Richter:innen und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte aus der EU nahmen daran teil.
Unter dem Titel „Anforderungen der EU an die Umweltverträglichkeitsprüfung“ wurde der Workshop einerseits durch Vorträge von internationalen Expertinnen und Experten zur EU-Umweltgesetzgebung und -politik, andererseits durch praktische Fallstudien und Diskussionen gestaltet. Dabei konnten nicht nur der Rahmen des materiellen Unions-Umweltrechts und das – auch zeitliche – Verhältnis der einzelnen Instrumente zueinander, sondern auch Besonderheiten in der Umsetzung und Anwendung in den verschiedenen Mitgliedstaaten herausgearbeitet werden.
Im Mittelpunkt standen insbesondere die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-RL), die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP-RL), die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL), die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED-III), die EU-Richtlinie über Umweltstraftaten sowie die aufgrund des umweltbezogenen Unionsrechts ergangene Judikatur des EuGH. Besonderes Augenmerk wurde auf die Verfahren zur umfassenden Identifikation und Bewertung von Umweltauswirkungen, auf den Umfang der gerichtlichen Kontrolle und auf die möglichst frühzeitige, breite Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit gelegt.
Die insgesamt rund 30 Teilnehmer:innen setzten sich großteils aus Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aus der ganzen EU zusammen. Auch vom BVwG nahmen mehrere Richter:innen sowie juristische Mitarbeiter:innen teil.
Die ERA ist eine von der EU finanzierte Fortbildungseinrichtung für Rechtsanwender:innen mit Sitz in Deutschland (Trier). Mit einem vielfältigen Angebot an Aus- und Fortbildungen fördert sie das Verständnis und die rechtssichere Anwendung von Unionsrecht.
