Positionsanzeige
Inhalt
Formulare
Hier finden Sie Formulare des Bundesverwaltungsgerichts zum Herunterladen und Ausfüllen.
Anträge für Zeugen, Beteiligte, Dolmetscher, Sachverständige und fachkundige Laienrichter
Bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung der Anträge jedenfalls eine Geschäftszahl oder der genaue Name der oder des Beteiligten bzw. der Zeugin oder des Zeugen benötigt werden sowie die genaue Angabe, welche Kosten geltend gemacht werden.
Bei Fragen zu den Formularinhalten kontaktieren Sie bitte die Verrechnungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts.
Kontakt:
Amtsdirektorin Sabine Temml
E-Mail: verrechnungsstelle@bvwg.gv.at
- Antrag für Zeugen, 1.1.2024
- Antrag für Beteiligte, 1.1.2024
- Verdienstentgangsbestätigung, 02.03.2023
- Antrag für fachkundige Laienrichter, 1.1.2024
- Antrag für Dolmetscher - Gebührennote mit USt 1.1.2024
- Antrag für Dolmetscher - Gebührennote ohne USt 1.1.2024
- Antrag für Dolmetscher - schriftliche Übersetzung mit USt 1.1.2024
- Antrag für Dolmetscher - schriftliche Übersetzung ohne USt 1.1.2024
- Antrag für Dolmetscher außerhalb einer Verhandlung mit USt 1.1.2024
- Antrag für Dolmetscher außerhalb einer Verhandlung ohne USt 1.1.2024
- Antrag für nichtamtliche Sachverständige mit USt, 1.1.2024
- Antrag für nichtamtliche Sachverständige mit USt - Serviceformular 2, 1.1.2024
- Antrag für nichtamtliche Sachverständige ohne USt, 1.1.2024
- Antrag für nichtamtliche Sachverständige ohne USt - Serviceformular 2, 1.1.2024
ANMERKUNGEN: Seit 01.07.2019 sind Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher nach Maßgabe des § 89c Abs. 5a GOG zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Zudem wird auf die am 28. Dezember 2023 zu BGBl. II Nr. 430/2023 kundgemachte und mit 1. Jänner 2024 in Kraft getretene GebAG-Zuschlagsverordnung hingewiesen. Diese ist auf die Gebühren für jene Tätigkeiten anzuwenden, welche nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind.