Formulare 

Hier finden Sie Formulare des Bundesverwaltungsgerichts zum Herunterladen und Ausfüllen.

Anträge für Zeugen, Beteiligte, Dolmetscher, Sachverständige und fachkundige Laienrichter

Bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung der Anträge jedenfalls eine Geschäftszahl oder der genaue Name der oder des Beteiligten bzw. der Zeugin oder des Zeugen benötigt werden sowie die genaue Angabe, welche Kosten geltend gemacht werden.

Bei Fragen zu den Formularinhalten kontaktieren Sie bitte die Verrechnungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts.

Kontakt:
Amtsdirektorin Sabine Temml
E-Mail: verrechnungsstelle@bvwg.gv.at

ANMERKUNGEN: Seit 01.07.2019 sind Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher nach Maßgabe des § 89c Abs. 5a GOG zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet.  

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Zudem wird auf die am 28. Dezember 2023 zu BGBl. II Nr. 430/2023 kundgemachte und mit 1. Jänner 2024 in Kraft getretene GebAG-Zuschlagsverordnung hingewiesen. Diese ist auf die Gebühren für jene Tätigkeiten anzuwenden, welche nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind.