Barrierefreiheit der Website

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Das Bundesverwaltungsgericht ist bemüht, sämtliche Inhalte der Website barrierefrei zugänglich zu machen und orientiert sich dabei an den Vorgaben gemäß dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz - WZG (BGBl. I Nr. 59/2019). 

Unser Ziel ist es, eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit und leichte Bedienbarkeit der Website zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist sie gut wahrnehmbar, leicht bedienbar, verständlich sowie robust gestaltet und aufgebaut (§ 3 Abs. 1 WZG).


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote der Website werden laufend evaluiert, verbessert und ausgebaut. Sollten Sie als Nutzer/in der barrierefrei zugänglich gestalteten Inhalte Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen (entsprechend dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz) entdecken, können Sie mit Ihrem Anliegen gerne schriftlich an den Geschäftsbereich Kommunikation unter kommunikation@bvwg.gv.at herantreten. Wir werden uns dann gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen und die allenfalls erforderlichen Maßnahmen veranlassen.


Beschwerdestelle 

Als Beschwerdestelle für Beschwerden nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingerichtet. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle.