Sozialentschädigung

Was?

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide des Sozialministeriumservice betreffend Entschädigungen nach den einschlägigen Sozialentschädigungsgesetzen.

Das betrifft folgende Personengruppen/Entschädigungen:

Kriegsopfer und Kriegsgefangene, Heeresbeschädigte, Conterganhilfeleistungen, Impfschäden, Verbrechensopfer, Opferfürsorge, Heimopfer

Wann?

Die Frist zur Erhebung der Beschwerde, die in der Regel ab Zustellung des Bescheides zu laufen beginnt, ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung und beträgt grundsätzlich vier Wochen.

Wo?

Die Beschwerde ist bei der Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat (Sozialministeriumservice).