Sozialversicherungsrecht

Was?

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger in Verwaltungssachen nach dem ASVG, BSVG, FSVG, GSVG und B-KUVG.

Die Entscheidungen betreffen im Wesentlichen:

  • Feststellung der Pflichtversicherung
  • Feststellung der Beitragsgrundlagen
  • Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes oder naher Angehöriger
  • Beitragsrechtliche Angelegenheiten nach dem BMSVG
  • Beitrags- und Säumniszuschläge
  • Haftung für Beitragsschuldigkeiten

Wann?

Die Frist zur Erhebung der Beschwerde, die in der Regel ab Zustellung des Bescheides zu laufen beginnt, ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung und beträgt grundsätzlich vier Wochen.

Wo?

Die Beschwerde ist bei dem Sozialversicherungsträger einzubringen, der den Bescheid erlassen hat.