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Inhalt
Veröffentlichungen gemäß § 32 und § 49 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht an dieser Stelle die in den § 32 Abs. 7 und § 49 Abs. 9 RStDG vorgesehenen Daten.
Veröffentlichung gemäß § 32 Abs. 7 RStDG
Veröffentlichung gemäß § 32 Abs. 7 RStDG und § 49 Abs. 9 RStDG