Datenschutzinformation

Am 25. Mai 2018 traten die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und mehrere begleitende nationale Datenschutzbestimmungen, insbesondere im Datenschutzgesetz (DSG), in Kraft. Auf Grund der in diesen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen ist das Bundesverwaltungsgericht als Verantwortlicher iSd DSGVO und damit als Behörde, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, verpflichtet, den von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Personen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 

Das Bundesverwaltungsgericht verarbeitet zur Erfüllung der ihm von der Rechtsordnung übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten. Das betrifft insbesondere die Sicherstellung einer die Rechtsschutzinteressen der Bevölkerung wahrenden Rechtspflege, die Gewährleistung der personellen und sachlichen Voraussetzungen für den Betrieb des Bundesverwaltungsgerichtes sowie die Besorgung aller dem Bundesverwaltungsgericht aufgrund des siebenten Hauptstückes des Bundes-Verfassungsgesetzes obliegenden Geschäfte.

Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung (auch besonderer Kategorien) von personenbezogenen Daten sowie einzelne Pflichten, an deren Erhebung mitzuwirken, ergeben sich aus den (Verfahrens- bzw. Materien-) Gesetzen.

Die Daten werden nach Maßgabe der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere infolge der verfahrensrechtlich vorgegebenen Abläufe, vor allem zwischen den dem Bundesverwaltungsgericht vorlegenden Administrativbehörden, dem Verfassungs- sowie Verwaltungsgerichtshof bzw. dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und dem Bundesverwaltungsgericht ausgetauscht, an extern beauftragte Auftragsverarbeiter (z.B. Bundesrechenzentrum GmbH), Verfahrensbeteiligte, öffentliche Einrichtungen oder sonst in einem Verfahren zu involvierende Personen übermittelt. Soweit es zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist, werden personenbezogene Daten auch an andere EU Mitgliedstaaten oder Drittstaaten weitergegeben. Eine Übermittlung ins Ausland erfolgt nur nach Maßgabe der in Art. 44 ff DSGVO genannten Voraussetzungen. Die Speicherdauer der Daten richtet sich generell nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Erfordernissen der jeweiligen Verfahrensbestimmungen bzw. im Bereich der Justizverwaltung nach den Vorgaben des Art. 17 DSGVO.

Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausnahmsweise nur aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Person, hat diese das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Jede Person hat zudem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch betreffend die über sie verarbeiteten Daten. In Angelegenheiten, die im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes und der in Senaten zu erledigenden Justizverwaltungssachen abgehandelt werden, kann sich der Einzelne auf diese Rechte nur dann und soweit berufen, als die Verfahrensgesetze diese Rechte und Pflichten abbilden.

Jede Person hat das Recht, wegen des Verstoßes bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde, per Adresse Barichgasse 40-42, 1030 Wien (E‑Mail: dsb@dsb.gv.at) einzubringen. Dies gilt nicht, wenn die Daten vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner gerichtlichen Tätigkeit verarbeitet werden, weil der Datenschutzbehörde in diesem Bereich kein Aufsichtsrecht zukommt (Art. 55 Abs. 3 DSGVO, § 31 Abs. 1 DSG). Wer durch ein Organ des Bundesverwaltungsgerichtes, das in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeit handelt, in seinen Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung bzw. im Grundrecht auf Datenschutz verletzt wurde, kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben  (vgl. Art. 130 Abs. 2a B-VG, § 24a BVwGG iVm § 85 GOG).

Erreichbarkeit der bzw. des Datenschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Justiz:

Datenschutzbeauftragte:r des Bundesministeriums für Justiz, 1070 Wien, Museumstraße 7.E-Mail: datenschutzbeauftragter@bmj.gv.at

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung des Bundesverwaltungsgerichts:
Datenschutzerklärung des Bundesverwaltungsgerichts