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Wien, 11.12.2018, : Neues zentrales Handwerkszeug für Verwaltungsgerichtsverfahren erschienen VfGH-Präsidentin Bierlein: Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist eine „Erfolgsgeschichte“
Gestern Abend wurde nach nunmehr 5 Jahren praktischer Erfahrung mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Neuauflage des Kommentars zum Verwaltungsgerichtsverfahren am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) präsentiert. Rechtsanwalt Dr. Mathis Fister, Rechtsanwaltsanwärterin Dr. Claudia Fuchs und Dr. Michael Sachs, Vizepräsident des BVwG, haben den Kommentar verfasst und präsentierten das im Manz-Verlag erschienene Werk.
Mag. Harald Perl, Präsident des BVwG, sagte in seiner Begrüßung, dass dieses Werk das zentrale Handwerkszeug für alle 700 Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Österreich und von ganz zentraler Bedeutung für alle Verfahren an den Verwaltungsgerichten – egal um welche Fachbereiche es sich handle – sei. Er bedankte sich bei den Autoren und der Autorin für die 2. Auflage, welche die praktischen Erfahrungen der ersten 5 Jahre berücksichtige.
Als „Erfolgsgeschichte" bezeichnete die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Dr. Brigitte Bierlein die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2014. Mit der Reform sei es gelungen, „an die europäische Rechtsentwicklung anzuschließen, die vom Bild eines von unabhängigen Gerichten getragenen demokratischen Rechtsstaates – in allen Bereichen der Rechtsordnung – ausgeht". Bierlein würdigte das Buch und betonte, bereits die 1. Auflage aus dem Jahr 2013 sei ein „unentbehrlicher Arbeitsbehelf".
Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich sei im Jahr 2014 „ein neues Zeitalter" angebrochen, so die VfGH-Präsidentin. „Durch die Einsetzung von Verwaltungsgerichten erster Instanz konnte als Hauptziel der Reform eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden. Gleichzeitig hat die gerichtsförmige Form der Erledigung von Verwaltungssachen auch die Entscheidungsqualität spürbar verbessert", betonte Bierlein. Besonders deutlich zeige sich dies in der Beschwerdestatistik des VfGH. Im mehrjährigen Durchschnitt würden lediglich 4 bis 5 % aller beim VfGH angefochtenen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte aufgehoben. Fest stehe, „dass die Verwaltungsgerichte die geradezu historische Chance, die rechtsstaatlichen Strukturen in Österreich weiter zu verbessern, hervorragend genutzt haben. Den Verwaltungsgerichten gebührt dafür größter Respekt", so die VfGH-Präsidentin.
Präsident Perl skizzierte die aus Sicht des BVwG zu bewältigenden Herausforderungen. „In den ersten 5 Jahren sind allein am BVwG 150.000 Verfahren anhängig geworden. Davon konnten 110.000 Verfahren bereits abgeschlossen werden“, sagte der Präsident. „Durch große Anstrengungen wird es im Zusammenwirken mit dem zuständigen Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz gelingen, die Zahl der Verfahrensabschlüsse am BVwG weiter zu steigern. Dennoch ist ein Faktum, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer sowie die Anzahl der offenen Verfahren weiter steigen“, sagte Perl abschließend.
Vizepräsident Sachs führte in seinem Statement zum Werk aus, dass die Praxisrelevanz des Taschenkommentars in den Mittelpunkt gestellt wurde. Durch die Tätigkeit der Autoren, als Universitätslektor, als Rechtsanwälte und als Richter, sei die Beleuchtung der Verfahrensbestimmungen aus den jeweiligen Blickpunkten erfolgt. Der Nutzen für die Anwenderinnen und Anwender liege darin, dass auch juristische Lösungen und nicht nur eine kritische Durchleuchtung des Verfahrensrechts vorliege. Die aktuelle Rechtsprechung des VwGH und des VfGH wurde eingearbeitet, wodurch der Taschenkommentar nun das aktuellste Werk am Markt sei, sagte Sachs abschließend.
Rückfragehinweise:
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
Tel: 01-601 49-152212
E-Mail: dagmar.strobel-langpaul@bvwg.gv.at