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12.11.2024 : Bundesverwaltungsgericht zieht Bilanz zum abgelaufenen Geschäftsjahr
Die Vollversammlung des Bundesverwaltungsgerichts hat kürzlich den Tätigkeitsbericht 2023 beschlossen, der anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur – wie üblich – eine umfassende Übersicht über das vergangene Geschäftsjahr und damit unter anderem einen Einblick in die Organisation und die Personalentwicklung, sondern auch einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Schwerpunktsetzungen gibt.
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023 rund 22.150 Verfahren neu am Bundesverwaltungsgericht anhängig, was einen deutlichen Anstieg von rund 24 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Mit rund 20.900 abgeschlossenen Verfahren konnte trotz steigender Komplexität vieler Rechtssachen das Vorjahresniveau annähernd gehalten werden.
In Bezug auf die Verfahrensdauer ist es gelungen, den Anteil an rasch erledigten Verfahren deutlich zu steigern und damit den Trend der Vorjahre zu bestätigen. Waren es im Geschäftsjahr 2021 noch rund 38 % und im Geschäftsjahr 2022 rund 48 %, konnten nun bereits rund 59 % aller Verfahren in der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erledigt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat für jedes Geschäftsverteilungsjahr einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen. Der Präsident hat den Entwurf eines Tätigkeitsberichts der Vollversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Tätigkeitsbericht wurde von der Vollversammlung angenommen.