Wien, 17.09.2018 Fachliche Kompetenz und persönliche Eignung für das Richteramt sind die alleinigen Auswahlkriterien Bundesverwaltungsgericht nimmt die persönliche Entscheidung von Mag. Hubert Keyl, die Bewerbung zurückzuziehen, zur Kenntnis

Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hält zu aktuellen Medienberichten fest:

Auf Grundlage der verfassungsgesetzlichen und gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Ernennung der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung; dazu ist ein Besetzungsvorschlag – Dreier-Vorschlag – des Personalsenates einzuholen.

Der Personalsenat besteht – wie gesetzlich vorgesehen – aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten sowie fünf von der Vollversammlung aus ihrer Mitte gewählten Richterinnen und Richtern.

Auf dieser Grundlage erstattete der Personalsenat nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen von etwa 130 Bewerberinnen und Bewerbern sowie Anhörungen von mehr als 110 Bewerberinnen und Bewerbern (mit jenen, die die formalen Voraussetzungen erfüllten) einen Besetzungsvorschlag an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.

Bei der Auswahl der neuen Richterinnen und Richter orientierte sich der Personalsenat an den persönlichen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber zur Ausübung des zukünftigen Richteramtes sowie an deren beruflichen Laufbahnen und Erfahrungen. 

Der richterliche Personalsenat hat sich auf Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie aufgrund persönlicher Aufnahmegespräche im Rahmen von Anhörungen durch den Senat ein Bild über die fachliche Eignung, beruflichen und persönlichen Erfahrungen, das Auftreten und die Kommunikationsfähigkeiten aller Bewerberinnen und Bewerber verschafft.

Die nunmehrige persönliche Entscheidung von Mag. Hubert Keyl, der seit Bestehen des Bundesverwaltungsgerichtes juristischer Mitarbeiter des Hauses ist und von dessen fachlich fundierter und positiver Arbeitsleistung man sich in den vergangenen Jahren täglich überzeugen konnte, ist zu respektieren.

Rückfragehinweis:
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
Tel: 01-601 49-152212
E-Mail: dagmar.strobel-langpaul@bvwg.gv.at