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03.12.2020 : Ausgewählte Entscheidungen: Datenschutzverfahren Österreichische Post
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat kürzlich folgende Entscheidungen getroffen:
- Das BVwG hat den Bescheid der Datenschutzbehörde (DSB) bestätigt, wonach die Verarbeitung der Datenart "Parteiaffinität" ohne Einwilligung der Betroffenen rechtswidrig war und die Verarbeitung der "Parteiaffinitäten" zu unterlassen ist. (Teilerkenntnisse vom 20.08.2020, W258 2217446-1/15E und vom 26.11.2020, W258 2217446-1/35E).
- Das Straferkenntnis der Datenschutzbehörde, mit dem eine Geldbuße von 18 Millionen Euro gegen die Post AG verhängt wurde, hat das BVwG aufgehoben und das Strafverfahren beendet. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war ein höchstgerichtliches Erkenntnis in Kombination mit einem Formfehler. So hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seinem Erkenntnis vom 12.05.2020, Ro 2019/04/0229, ausgesprochen, dass es für die Verhängung einer Geldbuße über eine juristische Person erforderlich ist, ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einer natürlichen Person, das der juristischen Person zugerechnet werden soll, darzutun und in den Spruch aufzunehmen.
Die Datenschutzbehörde hat dies verabsäumt und in ihrem Spruch keine natürliche Person genannt, der das schuldhafte Verhalten der Post AG zuzurechnen war. Daher war das Straferkenntnis aufzuheben (Erkenntnis vom 26.11.2020, W258 2227269-1/14E).
Die Entscheidungen des BVwG sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at) veröffentlicht.
BVwG-Teilerkenntnis vom 20.08.2020 W258 2217446-1/15E