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21.03.2022 : Kraftwerk Tauernbach-Gruben
Das Wasserkraftwerk Tauernbach-Gruben darf gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) errichtet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden nach einer umfassenden Prüfung abgewiesen. Die Anlage ist als Ausleitungskraftwerk konzipiert. Das Jahresarbeitsvermögen beträgt 85 GWh.
Im Beschwerdeverfahren wurden die Beschwerden diverser Umweltorganisationen und mehrerer Nachbarinnen/Nachbarn behandelt, umfangreiche ergänzende Ermittlungstätigkeiten unter Heranziehung von Sachverständigen aus diversen Fachgebieten durchgeführt und die Ermittlungsergebnisse mit den Verfahrensparteien an mehreren Verhandlungstagen erörtert.
Inhaltlich bemängelten die Beschwerdeführer/innen im Wesentlichen, dass es durch das geplante Kraftwerksvorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebiets „Osttiroler Gletscherflüsse Isel, Schwarzach und Kalserbach“ sowie zu Auswirkungen auf den in Anhang I der FFH-Richtlinie aufgelisteten Lebensraumtyp 3230 (Alpine Flüsse mit Ufergehölzen mit Myricaria germanica) komme. Darüber hinaus befürchteten die beschwerdeführenden Parteien kumulierende, den Naturschutz betreffende Auswirkungen des Vorhabens im Zusammenhang mit anderen Projekten.
Der zuständige Senat kam unter anderem zum Schluss, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut „Pflanzen und deren Lebensräume“ unter Zugrundelegung der in der Umweltverträglichkeitserklärung vorgeschlagenen Maßnahmen und der in den Gutachten der beigezogenen Sachverständigen als erforderlich angesehenen Maßnahmen insgesamt als vertretbar einzustufen sind. Kumulative Effekte des Vorhabens im Zusammenhang mit anderen Projekten können ausgeschlossen werden.
Erkenntnis vom 15.03.2022, W193 2221567-1/72E