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Wien, 23.09.2014
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Richterliches Dienstgesetz nach 15 Jahren neu kommentiert
Utl: Das Werk ist notwendig geworden, weil 700 neue Richterinnen und Richter ernannt wurden
Gestern Abend wurde nach mehr als 15 Jahren eine Neukommentierung des richterlichen Dienstrechts präsentiert. Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts und Rudolf Wanke, Richter am Bundesfinanzgericht, haben diesen Kommentar verfasst.
„Mit der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden mehr als 700 neue Richterinnen und Richter ernannt. Damit in puncto Dienstrecht keine Fragen offen bleiben, haben wir diese Neukommentierung mit Schwerpunkt Bundesverwaltungsgerichte in Angriff genommen“ sagte Harald Perl bei der Präsentation.
Diese Kommentierung des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (RStDG) sei notwendig geworden, weil nunmehr etwa ein Drittel der österreichischen Richterschaft an den Verwaltungsgerichten tätig sei und viele Aspekte im Gesetz neu zu beleuchten gewesen wären, so Perl weiter.
Der Schwerpunkt des Kommentars liegt auf den für die Richterinnen und Richter von Bundesfinanzgericht und Bundesverwaltungsgericht anzuwendenden Bestimmungen. Freilich bietet er darüber hinaus für alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einen Überblick über das geltende Recht.
„Mit diesem Werk schlagen wir eine Brücke hin zu mehr Verständnis zwischen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit auf der einen Seite und der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der anderen Seite“, ergänzte Rudolf Wanke.
Im Kommentar sind zusätzlich Querverweise zu den parallelen Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und Bestimmungen in anderen Gesetzen, auf die das RStDG verweist – insbesondere des Verfahrensrechts – angeführt. Europarechtliche und verfassungsrechtliche Bestimmungen runden das Werk ebenso ab wie etwa richterliche Anforderungsprofile.
„Bei der Kommentierung des RStDG haben wir uns die Mühe gemacht, die Entstehungsgeschichte des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts und das damit verbundene Hintergrundwissen einfließen zu lassen“ sagte Michael Sachs abschließend.
Der Taschenkommentar „Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz. Schwerpunktausgabe Bundesverwaltungsgerichte“ von Harald Perl, Michael Sachs und Rudolf Wanke ist im Manz-Verlag erschienen.
Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht sowie zur Buchpräsentation sind unter www.bvwg.gv.at abrufbar.
Rückfragehinweise:
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
Tel: 01-601 49-152212
E-Mail: dagmar.strobel-langpaul@bvwg.gv.at