Bundesverwaltungsgericht trifft erste Entscheidungen in Bezug auf den ORF-Beitrag

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die ersten Beschwerden, in denen die bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrages für das Jahr 2024 bekämpft wird, abgewiesen. Derzeit sind von den voraussichtlich 13.000 Beschwerdeverfahren 120 beim BVwG anhängig.

Das BVwG sieht in seinen Entscheidungen durch die ORF-Beitragspflicht insbesondere keine Verletzung von Grundrechten und des EU-Beihilfenrechts und verweist im Speziellen zudem auf die tragende Begründung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichthofs (VfGH) vom 30. Juni 2022, G 226/2021.

Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurde für nicht zulässig erklärt; dies mit der Begründung, dass ein Fehlen von Rechtsprechung des VwGH zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter gesetzlicher Regelungen keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellt. Die Entscheidungen des BVwG werden ehebaldig im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden.