Zurückverweisung

Entscheidung des Verwaltungsgerichts, mit der ein durch Beschwerde bekämpfter Bescheid aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an die Verwaltungsbehörde zurückgeschickt wird; erfolgt beispielsweise dann, wenn die Verwaltungsbehörde im ersten Verfahrensgang notwendige Ermittlungen nicht durchgeführt hat.