Vorlageantrag

Antrag der Partei, dass die Beschwerde nach einer Beschwerdevorentscheidung dem Bundesverwaltungsgericht zur Bearbeitung vorgelegt wird. Die Partei hat nach Zustellung der Beschwerdevorentscheidung zwei Wochen Zeit, solch einen Vorlageantrag bei der Bescheid erlassenden Behörde einzubringen.