Revision

Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), das beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen ist.

Unterschieden wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Revision; die Entscheidung darüber liegt zunächst beim Bundesverwaltungsgericht.  

Die Revision ist zulässig (ordentliche Revision), wenn dem Verfahren eine Rechtsfrage zugrunde liegt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht oder uneinheitlich gelöst ist oder von der bisherigen Rechtsprechung abweicht.