Personalsenat

Aus Präsident, Vizepräsident und fünf von der Vollversammlung gewählten richterlichen Mitgliedern (und 15 Ersatzmitgliedern) bestehendes Organ des Bundesverwaltungsgerichts, das sich mit bestimmten personellen Fragen des Gerichts befasst. So wird etwa der Leiter/die Leiterin der Evidenzstelle nach Anhörung des Personalsenats bestellt.