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Inhalt
Geschäftsverteilungsausschuss
aus Präsident, Vizepräsident und fünf von der Vollversammlung gewählten richterlichen Mitgliedern (und 15 Ersatzmitgliedern) bestehendes Organ des Bundesverwaltungsgerichts, das die Verteilung der Geschäfte auf die Richter und Richterinnen beschließt.