Fristsetzungsantrag

Instrument zur Bekämpfung der Säumnis des Bundesverwaltungsgerichts. Er kann dann gestellt werden, wenn das Bundesverwaltungsgericht nicht binnen sechs Monaten bzw. binnen einer gesetzlich vorgesehenen kürzeren oder längeren Entscheidungsfrist seiner Entscheidungspflicht nachgekommen und somit säumig geworden ist. Sollte der Fristsetzungsantrag zulässig sein, trägt der Verwaltungsgerichtshof dem Bundesverwaltungsgericht eine Frist auf, binnen derer das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung treffen muss.