Keine GIS-Pflicht bei „reinem Internethaushalt“

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden:
Geräte, die aus dem Internet gestreamtes Radio wiedergeben (zB Notebooks), sind keine Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 RGG, weshalb für derartige Geräte keine Programmentgeltpflicht gemäß § 31 Abs. 10 ORF-G besteht (Revision ist zulässig).

Auszug aus den Entscheidungsgründen zu W157 2008826-1/3E

BVwG-Erkenntnis GZ W157 2008826-1