„Stadtstraße Aspern“ und „Anschlussstelle Seestadt Ost“

Die Vorhaben „Stadtstraße Aspern“ und „Anschlussstelle Seestadt Ost“ dürfen gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz errichtet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschwerden einer Umweltorganisation, zweier Bürgerinitiativen sowie zahlreicher Nachbarn und Nachbarinnen gegen die behördlichen UVP-Genehmigungen teilweise Folge gegeben und zahlreiche weitere Maßnahmen vorgeschrieben.

Im Beschwerdeverfahren wurden umfangreiche ergänzende Ermittlungstätigkeiten unter Heranziehung von Sachverständigen aus diversen Fachgebieten durchgeführt und mit den Verfahrensparteien an insgesamt sieben Verhandlungstagen erörtert. Der zuständige Senat kam nach eingehender Bewertung aller Ermittlungsergebnisse zum Schluss, dass der verwaltungsbehördliche Bescheid in Teilen abzuändern ist. Zusätzliche Maßnahmen wurden insbesondere zum Lärmschutz, zur Luftreinhaltung sowie zur Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen vorgeschrieben. Dem Begehren der Beschwerdeführer/innen auf Abweisung der Genehmigungsanträge oder Aufhebung der Genehmigungsentscheidungen hat das Gericht nicht stattgegeben. Die Revision wurde in Teilen zugelassen, weil aus Sicht des Gerichts bei der Entscheidungsfindung Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung zu lösen waren.

BVwG-Erkenntnis W270 2204219-1/158E